
Gemäß dem Gesetzesdekret 24/2023, mit dem die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und die Bestimmungen zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale Vorschriften melden“ (sogenanntes Whistleblowing), in Italien umgesetzt wird, hat die Faravelli-Gruppe ein Verfahren zur Meldung von Verstößen eingeführt (LINK ZUM VERFAHREN), das alle Hinweise darauf enthält, wie Faravelli Ihnen die Meldung von Verstößen ermöglicht - in auf eine Weise vertraulich und ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen — Fälle von (mutmaßlichem) illegalem Verhalten und/oder Verstößen gegen die Richtlinien der Faravelli-Gruppe, auf die Sie im Rahmen Ihres Arbeitskontextes innerhalb der Faravelli-Gruppe oder im Zusammenhang mit letzterem aufmerksam geworden sind.
Das Verfahren zur Meldung von Verstößen enthält auch alle Links und Kontakte, die für die Meldung von Verstößen nützlich sind und über verschiedene Kanäle weitergeleitet werden können:
1. über eine spezielle Meldeplattform, auf die LINK zugreifen kann und die von einem unabhängigen Drittanbieter verwaltet wird und Hinweisgebern Folgendes zur Verfügung stellt: a) ein Sprachnachrichtensystem (spezielle gebührenfreie Nummer) oder sogar b) eine Webseite für schriftliche Meldungen
2. schriftlich, per Post (schriftlich, per Post (den Anweisungen im Verfahren folgend und, wenn nötig, das herunterladbare Formular über die folgenden Links: Formular 1 - obligatorisch, Formular 2 - optional)
3. mündlich, im Rahmen eines direkten Treffens mit dem Report Manager
Berichte können je nach gewähltem Kanal unter Angabe Ihrer Identität oder unter Wahrung der Anonymität erfolgen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Identität preiszugeben, verarbeitet The Faravelli Group personenbezogene Daten auf die in der Datenschutzrichtlinie unter diesem LINK beschriebene Weise.
Die von der Faravelli Group bereitgestellten Meldekanäle garantieren die Vertraulichkeit der Identität des Whistleblowers und der anderen an der Meldung beteiligten Personen sowie des Inhalts des Berichts und der zugehörigen Dokumentation.
Die Faravelli-Gruppe garantiert auch, dass keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen ergriffen werden, die in gutem Glauben berichten